Fassung 10/2026. Die folgenden Bedingungen gelten für Bestellungen im Leadshop (Kauf qualifizierter Leads). Sie gelten zusätzlich zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der convexa-Software; im Falle von Widersprüchen gehen sie für Lead-Bestellungen vor.
(1) Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Versicherungsvermittler („Käufer"). Der Leadshop richtet sich nicht an Verbraucher; Bestellungen durch Verbraucher werden nicht angenommen.
(2) Gegenstand ist der Kauf qualifizierter Leads bzw. Firmenkontakte über den Leadshop zum Zweck der eigenen Kundenakquise des Käufers. Die Plattform verkauft die Leads im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; über die Herkunft der Kontakte (z. B. Online-Formulare, telefonische B2B-Qualifizierung) informiert die jeweilige Produktbeschreibung.
(3) Was ein Lead im Einzelnen darstellt (Kontaktart, Qualitätsmerkmale, Thema), welche Reklamationsbedingungen gelten und welcher geschätzte Lieferzeitraum zu erwarten ist, ergibt sich produktspezifisch aus der Produktbeschreibung im Shop und dem dort hinterlegten Reklamationskatalog („Produktdatenblatt") in der bei der Bestellung abrufbaren Fassung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg — insbesondere ein Beratungstermin, ein Angebot oder ein Vertragsabschluss — ist nicht geschuldet.
(4) Rangfolge für Lead-Bestellungen: (1) diese Leadshop-Bedingungen, (2) das Produktdatenblatt des bestellten Produkts, (3) die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Software, (4) einzelvertragliche Abreden in Textform. Soweit diese Bedingungen ausdrücklich auf das Produktdatenblatt verweisen (insbesondere Lead-Begriff, Qualitätsmerkmale, Reklamationsfristen und -gründe sowie geschätzten Lieferzeitraum), geht das Produktdatenblatt den allgemeinen Regelungen dieser Bedingungen vor. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn die Plattform ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(1) Die Bestellung erfolgt über die Produktschnittstelle des Leadshops. Eine Eingangsbestätigung per E-Mail oder In-App-Nachricht bestätigt den Erhalt der Bestellung, stellt aber noch keine Annahme dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande:
(3) Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der im Bestellzeitpunkt angezeigte Preis ist maßgeblich. Die Zahlung erfolgt über den angebotenen Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditkarte, SEPA); bei Team-/Pool-Abrechnung ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
(4) Bei Produkten nach Abs. 2 zweiter Spiegelstrich darf die Plattform die Zahlung des Käufers zunächst nur reservieren und erst nach Anzeige der Annahme einziehen.
(1) Leads werden digital in das Kundenkonto des Käufers in der convexa-App ausgeliefert; der Käufer wird über die Auslieferung benachrichtigt. Ein Lead gilt als geliefert, sobald er im Kundenkonto abrufbar ist.
(2) In der Produktbeschreibung genannte Lieferzeiträume sind unverbindliche Schätzungen. Teillieferungen sind zulässig; die Vergütung richtet sich nach der bestellten Gesamtmenge.
(3) Verzögert sich die Lieferung erheblich — insbesondere, wenn der geschätzte Lieferzeitraum um mehr als 50 % überschritten ist oder wenn innerhalb von 14 Tagen weniger als die Hälfte der bestellten Leads geliefert wurde —, kann die Plattform die Lieferung ganz oder teilweise stoppen. In diesem Fall wird der Käufer informiert und erhält für die nicht gelieferten Leads nach seiner Wahl Erstattung oder Gutschrift des anteiligen Kaufpreises. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm in Textform gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens zehn Werktagen die Bestellung hinsichtlich der noch nicht gelieferten Leads beenden; auch in diesem Fall erhält er für die nicht gelieferten Leads Erstattung oder Gutschrift des anteiligen Kaufpreises. Für bereits gelieferte Leads bleibt es bei § 5.
(1) Leads gelten als exklusiv, sofern die Produktbeschreibung nichts anderes angibt: derselbe konkret erhobene Kontakt wird innerhalb derselben Kampagne nicht an weitere Käufer verkauft. Produkte mit Mehrfachvergabe („Shared Leads") sind in der Produktbeschreibung ausdrücklich gekennzeichnet (inkl. Höchstanzahl).
(2) Zufällige Überschneidungen mit unabhängig entstandenen Kontakten, anderen Kampagnen oder beim Käufer bereits vorhandenen Daten begründen keinen Anspruch, es sei denn, der Käufer weist nach, dass derselbe Kontakt über dieselbe Kampagne an einen anderen Käufer verkauft wurde.
(1) Reklamationsbedingungen und Reklamationsgründe ergeben sich produktspezifisch aus dem Produktdatenblatt. Die Reklamation ist unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen ab Kenntnis des Reklamationsgrundes, über die Reklamationsfunktion der App einzureichen; sie ist ausgeschlossen, wenn sie der Plattform später als vierzehn Tage ab Auslieferung des jeweiligen Leads zugeht. Sofern das Produktdatenblatt eine längere Außengrenze ausweist, gilt diese. Die einschlägigen Fristen sind in der App für jedes Produkt ersichtlich.
(2) Die Reklamation erfolgt über die Reklamationsfunktion der App unter Angabe des Leads und eines Reklamationsgrundes; ergänzende Nachweise können nachgereicht werden. Für die Dauer der Prüfung ist die Kontaktaufnahme zu dem reklamierten Lead unzulässig und wird in der App technisch gesperrt.
(3) Anerkannte Reklamationsgründe ergeben sich aus dem Produktdatenblatt. Keine Reklamationsgründe sind insbesondere: nachträgliche Unerreichbarkeit oder Meinungsänderung des Kontakts, fehlender wirtschaftlicher Erfolg, verspätete Bearbeitung durch den Käufer, bereits beim Käufer bestehende Kontakte ohne Vorliegen einer vor der Bestellung übermittelten Ausschlussliste sowie eine Kontaktaufnahme des Leads beim Käufer.
(4) Der Lieferant der Plattform wird zu erkannten Reklamationen gehört (Stellungnahme). Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Plattform nach billigem Ermessen; die Gründe der Entscheidung werden dem Käufer in Textform mitgeteilt.
(5) Bei berechtigter Reklamation liefert die Plattform kostenfrei einen Ersatz-Lead. Ist eine Ersatzlieferung nicht (mehr) möglich — etwa weil die Kampagne beendet ist —, erhält der Käufer nach seiner Wahl Erstattung oder Gutschrift des Kaufpreises des betroffenen Leads. Ersatzlieferungen werden auf die bestellte Menge angerechnet.
(6) Nach Ersatzlieferung oder Erstattung ist der beanstandete Lead unverzüglich zu löschen und weder selbst noch durch Dritte weiterzuverarbeiten oder wirtschaftlich zu nutzen; ersetzte Leads werden in der App entsprechend gekennzeichnet oder gesperrt. Verstößt der Käufer gegen diese Pflicht, ist die Plattform berechtigt, (a) weitere Ersatzlieferungen — auch für künftige Bestellungen — abzulehnen, (b) den Zugang vorübergehend zu sperren und (c) je betroffenem Lead eine Vertragsstrafe in Höhe des Zweifachen des für den Lead gezahlten Kaufpreises zu verlangen, sofern der Käufer keinen geringeren Schaden nachweist. Ein den Betrag der Vertragsstrafe übersteigender, nachgewiesener Schaden kann gesondert geltend gemacht werden; eine bereits gezahlte Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Der Käufer stellt die Plattform von Ansprüchen des jeweiligen Lieferanten frei, soweit diese auf einem schuldhaften Verstoß des Käufers gegen diese Pflicht beruhen. Forderungen nach diesem Absatz dürfen mit Guthaben oder offenen Ansprüchen des Käufers (z. B. noch offenen Ersatzlieferungen) verrechnet werden.
(1) Bis zum Wirksamwerden des Vertrags (§ 2 Abs. 2) kann der Käufer die Bestellanfrage jederzeit kostenfrei zurücknehmen; eine reservierte, noch nicht eingezogene Zahlung wird freigegeben.
(2) Nach Wirksamwerden des Vertrags besteht kein allgemeines Storno- oder Rücktrittsrecht. Die Bestellung ist ein Festpreisangebot auf die bestellte Menge; die Erfolgswahrscheinlichkeit einzelner Leads unterliegt produktspezifischen Schwankungen, und ein wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet (§ 1 Abs. 3). Erstattungen und Ersatzleistungen richten sich ausschließlich nach § 3 Abs. 3 (Lieferverzug/Lieferstopp) und § 5 (Reklamation).
(3) Erstattungen erfolgen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel oder, nach Wahl des Käufers, als Gutschrift im Shop.
(1) Der Käufer nutzt Leads ausschließlich zu eigenen Vertriebszwecken und hält bei jeder Kontaktaufnahme die gesetzlichen Vorgaben ein (insbesondere § 7 UWG und DSGVO). Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der weiteren Nutzung liegt beim Käufer.
(2) Eine Weitergabe, ein Weiterverkauf oder eine mehrfache Verwertung der Leads über den eigenen Vertrieb hinaus ist unzulässig. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (z. B. § 67 VVG) bleiben unberührt.
(3) Werbewidersprüche, Löschungsverlangen und Betroffenenanfragen, die den Lead betreffen, leitet der Käufer unverzüglich an die Plattform weiter.
(1) Die Plattform haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung).
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf den Auftragswert der betroffenen Bestellung begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, nicht zustande gekommene Beratungstermine, Vertragsabschlüsse oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen des Käufers ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Änderungen dieser Bedingungen werden im Shop angezeigt und gelten für Bestellungen, die nach der Änderung getätigt werden.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der garantiertmehrit GmbH.